Die gesetzlich vorgeschriebene und wiederkehrende Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug , gemäß § 29 StVZO, können Sie bei uns jeden Freitag abnehmen lassen.
Um sich zeit- und geldaufwendige Situationen zu ersparen, sollte das Fahrzeug vorher durchgecheckt und alle anfallenden Mängel beseitigt werden.
In Zusammenarbeit mit einem externen Prüfer wird Ihr Fahrzeug, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung der Bauteile und Systeme untersucht.
Bei dieser Prüfung, der Hauptuntersuchung (HU), wird eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung folgender Fahrzeugbaugruppen durchgeführt:
- Bremsen
- Räder / Reifen
- Rahmen / Karosserie
- Auspuffanlage
- Lenkung
- Beleuchtung / elektrische Anlage
- Scheiben / Spiegel
- Ausrüstung
Melden Sie jetzt hier Ihr Fahrzeug zu der Hauptuntersuchung an.
Abgasuntersuchung
Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen. Sie ist gemäß § 47a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit Anlage XIa StVZO in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge mit Benzin-Motor (Fremdzündungsmotor) und Erstzulassung ab dem 1. Juli 1969, sowie für alle Kraftfahrzeugen mit Dieselmotor (Kompressionszündungsmotor) und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1977.